Zum Inhalt springen

Möbel · Einbau · Montage

EA STOLARMontagetischler
LeistungenKontakt
Projekt anfragen →
☰
LeistungenKontakt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen für Montage-, Einbau- und Anpassungsleistungen an vorgefertigten Möbeln und Einrichtungslösungen.

Diese AGB regeln Montage-, Einbau- und Anpassungsaufträge an vorgefertigten Möbeln und Einrichtungslösungen. Sie werden nur dann Bestandteil eines konkreten Vertrages, wenn im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag ausdrücklich auf sie hingewiesen wird und die Kundin oder der Kunde eine zumutbare Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Im Fernabsatz werden die AGB zusätzlich so bereitgestellt, dass sie gespeichert und wiedergegeben werden können. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere von Verbraucherinnen und Verbrauchern, bleiben unberührt.

1. Geltungsbereich und Begriffe

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Montage-, Einbau- und Anpassungsleistungen an vorgefertigten Möbeln und Einrichtungslösungen sowie für damit verbundene Lieferungen von EA STOLAR Montagetischler KG (im Folgenden „EA STOLAR“). Sie gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie gegenüber Unternehmern, soweit ihre Anwendung wirksam vereinbart wurde.

Verbraucherin oder Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens abschließt. Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden gelten nur, wenn EA STOLAR ihnen ausdrücklich zustimmt.

2. Angebot, Aufmaß und Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung, die Annahme eines schriftlichen Angebots oder durch den Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Angaben auf der Website, in Bildern, Prospekten oder sonstigen Informationsunterlagen sind keine verbindlichen Angebote, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

Angebote beruhen auf den bei ihrer Erstellung bekannten Umständen. Maße, Pläne und Angaben der Kundin oder des Kunden werden zugrunde gelegt, wenn kein Naturmaß oder eigenes Aufmaß vereinbart ist. Ein eigenes Aufmaß umfasst nur die im Auftrag bezeichneten Bereiche und ersetzt keine statische, bauphysikalische, haustechnische oder behördliche Planung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags werden erst verbindlich, wenn Leistungsumfang, Preisfolgen und ein allfälliger neuer Termin abgestimmt sind. Mündliche Nebenabreden werden zur besseren Nachvollziehbarkeit in Textform bestätigt.

3. Kostenvoranschläge und Planung

Kostenvoranschläge und Preisangaben beschreiben den voraussichtlichen Aufwand auf Grundlage der bekannten Umstände und werden im Angebot als verbindlich oder unverbindlich bezeichnet. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Regeln, insbesondere zu Kostenvoranschlägen und wesentlichen Überschreitungen. Einfache Kostenvoranschläge sind unentgeltlich, sofern nicht vorab auf eine Kostenpflicht hingewiesen wurde. Umfangreiche Aufmaße, Detailplanungen, Besichtigungen oder Sonderausarbeitungen können nach vorheriger Information gesondert verrechnet werden.

Werden während der Ausführung unvermeidbare und beträchtliche Mehrkosten erkennbar, informiert EA STOLAR die Kundin oder den Kunden möglichst früh über Grund, voraussichtliche Höhe und mögliche Alternativen. Bis zur Entscheidung können die betroffenen Arbeiten ruhen. Die gesetzlichen Rechte bei wesentlichen Überschreitungen eines Kostenvoranschlags bleiben unberührt.

4. Leistungsumfang und Zusatzarbeiten

Maßgeblich sind das Angebot, die Auftragsbestätigung und ausdrücklich vereinbarte Ergänzungen. Nicht umfasst sind insbesondere Maurer-, Maler-, Elektro-, Sanitär-, Statik- oder andere Gewerke, wenn sie nicht ausdrücklich als Teil des Auftrags genannt wurden.

Zusatzarbeiten, die auf Wunsch der Kundin oder des Kunden, auf nachträglich geänderten Vorgaben oder auf bei Auftragserteilung nicht erkennbaren Gegebenheiten beruhen, werden nur nach Freigabe ausgeführt und angemessen verrechnet. Ist sofortiges Handeln erforderlich, um einen drohenden Schaden abzuwenden, darf EA STOLAR notwendige Sicherungsmaßnahmen veranlassen und dokumentiert die dadurch entstehenden Kosten.

Sachlich gerechtfertigte Teilleistungen oder Teillieferungen sind zulässig, wenn sie der Kundin oder dem Kunden zumutbar sind. Sie können nach Maßgabe der Vereinbarung gesondert abgerechnet werden.

5. Preise, Material und Entsorgung

Preise, Umsatzsteuer, Anfahrt, Material, Lieferung, Entsorgung und sonstige Nebenkosten ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Regiearbeiten werden nach dem vereinbarten Stunden- oder Einheitssatz und dem nachweisbaren Materialaufwand abgerechnet. Zuschläge für ausdrücklich gewünschte Mehr-, Nacht- oder Wochenendarbeiten werden vor ihrer Ausführung bekannt gegeben, soweit dies möglich ist.

Die fachgerechte Entsorgung von Altmaterial ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurde. Wird sie nachträglich beauftragt, wird sie nach Aufwand verrechnet. Verpackungen und Restmaterial werden nur zurückgenommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

Bei Naturmaterialien wie Holz, Furnier, Naturstein oder Leder sind Unterschiede in Farbe, Maserung, Struktur und Oberfläche materialtypisch. Solche Abweichungen begründen keinen Mangel, sofern die vereinbarte Funktion und die zugesicherten Eigenschaften erhalten bleiben.

6. Kundenseitig beigestellte Materialien und Geräte

Von Kundinnen und Kunden bereitgestellte Beschläge, Möbelteile, Geräte oder sonstige Materialien müssen vollständig, unbeschädigt und für den vereinbarten Zweck geeignet sein. Die Verantwortung für Auswahl, Qualität, Kompatibilität und rechtzeitige Bereitstellung liegt bei der beistellenden Person. EA STOLAR weist auf erkennbare Bedenken hin, ist aber nicht zur vollständigen technischen Prüfung verdeckter oder nicht zugänglicher Eigenschaften verpflichtet.

Für Mängel, Verzögerungen oder zusätzliche Arbeiten, die auf ungeeignete, unvollständige oder verspätete Beistellungen zurückgehen, gelten die gesetzlichen Regeln. Eine Gewährleistung für die beigestellte Sache selbst wird nicht übernommen; die Gewährleistung für eine fachgerecht erbrachte Montage bleibt unberührt.

7. Mitwirkungspflichten und Baustelle

Die Kundin oder der Kunde stellt rechtzeitig Zugang zu den Räumen, eine sichere und zumutbare Arbeitsumgebung sowie – soweit erforderlich – Licht, Strom, Wasser und geeignete Abstellmöglichkeiten bereit. Die Montagestelle muss frei zugänglich, frei von vermeidbaren Hindernissen und für den Einbau vorbereitet sein.

Vor Beginn sind EA STOLAR insbesondere bekannte verdeckte Leitungen, statische Besonderheiten, Feuchtigkeit, Schadstoffe, Fluchtwege, Gefahrenstellen, erforderliche Bewilligungen und geplante Änderungen an der Bausubstanz mitzuteilen. Erforderliche Genehmigungen und Leistungen anderer Gewerke sind von der Kundin oder dem Kunden zu veranlassen, sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart ist.

Entstehen durch fehlenden Zugang, fehlende Vorleistungen, falsche Angaben oder unzureichende Baustellenbedingungen Wartezeiten, zusätzliche Fahrten, Lagerkosten oder ein neuer Termin, können diese nach vorheriger Information angemessen verrechnet werden. Zwingende Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben unberührt.

8. Durchführung, Fremdleistungen und Termine

EA STOLAR darf Leistungen selbst oder durch qualifizierte Erfüllungsgehilfen ausführen lassen, sofern dadurch der vereinbarte Leistungsumfang und die gesetzlichen Rechte der Kundin oder des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Ein Anspruch auf den Einsatz einer bestimmten Person besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Vereinbarte Termine setzen voraus, dass Mitwirkung, Material und Vorleistungen rechtzeitig verfügbar sind. Lieferverzögerungen, behördliche Hindernisse, Streik, höhere Gewalt und andere unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von EA STOLAR verschieben Fristen angemessen. Bei einer wesentlichen Verzögerung wird das weitere Vorgehen abgestimmt.

Absage und Terminänderung

Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins soll so früh wie möglich in Textform mitgeteilt werden. Bei kurzfristigen Absagen oder wiederholter fehlender Erreichbarkeit stimmt EA STOLAR mit der Kundin oder dem Kunden einen Ersatztermin ab. Nachgewiesene, nicht vermeidbare Aufwendungen wie Anfahrt, Wartezeit oder eigens beschafftes Material können verrechnet werden, soweit dies vereinbart und gesetzlich zulässig ist. Verbraucherinnen und Verbraucher werden nicht mit unangemessenen Pauschalen belastet.

9. Anpassungen und behelfsmäßige Lösungen

Bei Anpassungen oder Instandsetzungen werden die erforderlichen Informationen und eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung benötigt. Stellt sich erst während der Arbeit heraus, dass die vereinbarte Anpassung technisch nicht sinnvoll, nicht dauerhaft möglich oder im Verhältnis zum Wert der Sache unwirtschaftlich ist, informiert EA STOLAR darüber. Die Kundin oder der Kunde entscheidet dann über Fortsetzung, eine alternative Lösung oder den Abbruch. Bis dahin erbrachte Leistungen und notwendige Aufwendungen sind zu vergüten.

Behelfsmäßige Sicherungen oder provisorische Lösungen haben nur die ausdrücklich vereinbarte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit. Eine dauerhafte Instandsetzung ist gesondert zu beauftragen, sofern sie nicht bereits vom Auftrag umfasst ist.

10. Abnahme, Übergabe und Annahmeverzug

Nach Fertigstellung ist die Leistung zu prüfen und, soweit vereinbart, abzunehmen. Die Übergabe kann durch ein Arbeitsblatt, eine Auftragsbestätigung oder eine andere geeignete Dokumentation festgehalten werden. Erkennbare Mängel sollen bei der Übergabe mitgeteilt und dokumentiert werden; versteckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung ohne unnötigen Aufschub anzuzeigen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben bestehen.

Wird ein vereinbarter Übergabe- oder Montagetermin aus Gründen, die die Kundin oder der Kunde zu vertreten hat, nicht wahrgenommen oder kann die Leistung deshalb nicht begonnen werden, wird ein angemessener Ersatztermin vereinbart. Nach vorheriger Ankündigung können dadurch entstehende, nachgewiesene Zusatzaufwendungen verrechnet werden.

11. Zahlung und Zahlungsverzug

Teilzahlungen oder Vorauszahlungen sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag vereinbart wurden. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zu bezahlen. Ein Skonto ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.

Bei schuldhaftem Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Notwendige und angemessene Kosten der Zahlungserinnerung und Rechtsverfolgung können nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verlangt werden. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten besondere Grenzen für Fälligstellung, Aufrechnung und Terminverlust.

12. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrechte

Gelieferte, noch nicht fest mit einem Gebäude verbundene Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von EA STOLAR, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich zulässig und vereinbart ist. Nach dem Einbau gelten die gesetzlichen Regeln über die Verbindung mit dem Grundstück und über allfällige Sicherungsrechte.

Rechte der Kundin oder des Kunden zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern werden diese Rechte nicht über das gesetzlich Zulässige hinaus eingeschränkt.

13. Gewährleistung, Mängelbehebung und Wartung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. EA STOLAR erhält die Möglichkeit, berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist zu prüfen und zu beheben. Für die Prüfung und Behebung muss die Kundin oder der Kunde Zugang zur betroffenen Leistung ermöglichen und erforderliche Informationen bereitstellen.

Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die nachweislich durch unsachgemäße Behandlung, ungeeignete Reinigungs- oder Pflegemittel, fehlende Wartung, normale Abnutzung, eigenmächtige Änderungen oder Eingriffe Dritter verursacht wurden. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt, wenn EA STOLAR für die jeweilige Wartung oder Instandhaltung vertraglich verantwortlich ist.

Beschläge, Dichtungen, Oberflächen und sonstige bewegliche oder witterungsabhängige Bauteile können regelmäßige Pflege und Kontrolle benötigen. Solche Wartungsarbeiten sind nur dann Teil des Auftrags, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

14. Haftung

EA STOLAR haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Personenschäden, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegene Mängel, ausdrücklich übernommene Garantien und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz kann nicht ausgeschlossen oder unzulässig beschränkt werden.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet EA STOLAR gegenüber Unternehmern nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden, soweit eine solche Begrenzung im konkreten Fall zulässig ist. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die zwingenden Schutzbestimmungen des KSchG und anderer anwendbarer Gesetze.

Für vor Arbeitsbeginn nicht erkennbare Leitungen, Hohlräume, statische oder sonstige verdeckte Gegebenheiten haftet EA STOLAR nur, wenn ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen wird. Die gesetzliche Warn- und Hinweispflicht bleibt unberührt.

15. Unterlagen, Entwürfe und Rechte Dritter

Pläne, Skizzen, Aufmaßunterlagen, Entwürfe, Kalkulationen und sonstige Arbeitsergebnisse von EA STOLAR bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und darüber hinaus im gesetzlich geschützten Umfang geistiges Eigentum von EA STOLAR. Sie dürfen ohne Zustimmung nicht außerhalb des beauftragten Projekts verwendet, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

Übermittelt die Kundin oder der Kunde eigene Pläne, Bilder, Texte, Maße oder sonstige Unterlagen, wird dafür eingestanden, dass deren vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Auf erkennbare Bedenken weist EA STOLAR hin; weitergehende Prüfungen und die Beschaffung notwendiger Nutzungsrechte sind nicht geschuldet, sofern sie nicht vereinbart wurden.

16. Rücktrittsrecht nach dem FAGG

Ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht nicht automatisch bei jedem Auftrag. Bei Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die zwingenden Informations- und Rücktrittsrechte des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG), wenn der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird. Die gesetzlich erforderlichen Informationen und die konkrete Rücktrittsbelehrung werden vor der Bindung auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt.

Mit Dienstleistungen, die vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen sollen, wird erst auf ausdrückliches Verlangen und nach Erteilung der gesetzlich erforderlichen Bestätigungen begonnen. Bei vollständiger Vertragserfüllung nach den gesetzlichen Voraussetzungen sowie bei anderen gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen kann das Rücktrittsrecht entfallen. Die konkrete Rücktrittsbelehrung und das Musterformular stehen auf der SeiteRücktritt bei Verbraucherverträgen bereit und gehen dieser allgemeinen Darstellung vor.

17. Datenschutz und Kommunikation

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärungverarbeitet. Für die Auftragsabwicklung darf EA STOLAR die von der Kundin oder dem Kunden angegebenen Kontaktwege verwenden. Die Kundin oder der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die angegebenen Kontaktdaten richtig und erreichbar sind.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzbestimmungen. Das UN-Kaufrecht wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für Unternehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz von EA STOLAR zuständig. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Beschwerden oder Fragen zur Auftragsabwicklung können anoffice@eastolar.at gerichtet werden. EA STOLAR bemüht sich, Beanstandungen zeitnah und direkt mit der Kundin oder dem Kunden zu klären.

19. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; eine geltungserhaltende Reduktion wird nur im gesetzlich zulässigen Umfang vorgenommen.

EA STOLARMontagetischler

Individuelle Lösungen
für Lebensräume.

+43 463 00 00 00
Alois Schader Straße 17
9020 Klagenfurt am Wörthersee
office@eastolar.atÖffnungszeiten: Termine nur nach
Vereinbarung.
AGB →Impressum →Datenschutz →
© EA STOLAR Montagetischler KGLokal. Ehrlich. Verlässlich.